Skonto-Rechner
Skontoabzug und Zahlbetrag aus Rechnungsbetrag und Skontosatz berechnen, auf Wunsch mit Zahlungsfrist aus Rechnungsdatum und Skontotagen.
- Rechnungsbetrag
- 1.000,00 EUR
- Skontoabzug (2 %)
- − 20,00 EUR
- Zahlbetrag bei Skontonutzung
- 980,00 EUR
Skontoabzug = Rechnungsbetrag × Skontosatz ÷ 100 (auf 2 Stellen gerundet) · Zahlbetrag = Rechnungsbetrag − Skontoabzug · Frist = Rechnungsdatum + Tage (kalendertäglich, ohne Berücksichtigung von Wochenenden)
Lohnt sich Skonto?
Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung. 2 % Skonto bei 14 Tagen gegenüber einem Zahlungsziel von 30 Tagen entsprechen einem Zinssatz von rund 45 % pro Jahr (2 % für 16 Tage Vorverlegung: 2 ÷ 16 × 365 ≈ 45,6 %) – fast immer günstiger als ein Kontokorrentkredit. Die Formel: Jahreszins ≈ Skontosatz ÷ (Zahlungsziel − Skontofrist) × 365.
Beispiel
Rechnung über 2.380,00 € vom 10. März, „zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 3 % Skonto, 30 Tage netto“. Skontoabzug: 2.380,00 × 3 ÷ 100 = 71,40 €. Zahlbetrag: 2.308,60 €. Skontofrist: 20. März. Danach sind 2.380,00 € fällig.
Fristen
Der Rechner zählt Kalendertage ab Rechnungsdatum. Ob die Frist mit Rechnungsdatum, Zugang oder Leistung beginnt und ob die Zahlung „eingehen“ oder „angewiesen sein“ muss, ergibt sich aus der Vereinbarung – im Zweifel aus den Zahlungsbedingungen der Rechnung (BT-20). Fällt das Fristende auf ein Wochenende, gilt bei gesetzlichen Fristen § 193 BGB; bei vereinbarten Skontofristen ist das nicht zwingend.
Häufige Fragen
Wie berechne ich Skonto?
Skontoabzug = Rechnungsbetrag × Skontosatz ÷ 100. Zahlbetrag = Rechnungsbetrag − Skontoabzug. Beispiel: 1.000,00 € mit 2 % Skonto ergeben 20,00 € Abzug und 980,00 € Zahlbetrag.
Wird Skonto vom Netto- oder Bruttobetrag berechnet?
Üblicherweise vom Bruttobetrag, denn der Skontoabzug mindert das Entgelt und damit auch die Umsatzsteuer anteilig (§ 17 UStG). Bei 2 % Skonto auf 1.190,00 € brutto (19 %) entfallen vom Abzug 20,00 € auf das Netto und 3,80 € auf die Steuer.
Muss ich bei Skonto die Rechnung korrigieren?
Nein. Eine Minderung durch Skonto ist eine Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG; beide Seiten korrigieren ihre Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer im Zeitpunkt der Zahlung. Eine neue Rechnung ist nicht erforderlich. In XRechnungen wird die Skontobedingung in den Zahlungsbedingungen angegeben (#SKONTO#TAGE=…#PROZENT=…#).