E-Rechnung erstellen: XRechnung oder ZUGFeRD

Keine Datei-Uploads – Ihre Rechnungsdateien bleiben auf Ihrem Gerät. Dateien werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und nicht an einen Server übertragen.

Erfassen Sie Rechnung oder Gutschrift in einem geführten Formular und exportieren Sie sie als XRechnung (UBL oder CII) oder als ZUGFeRD-PDF. Summen werden dezimalgenau berechnet, vor dem Download prüft das Werkzeug die Datei mit den offiziellen Regelwerken. Keine Anmeldung, keine Speicherung – außer Sie schalten die lokale Speicherung ein.

E-Rechnung kostenlos erstellen – was das Werkzeug kann

Rechnungsnummer und Nummernkreis

Die Rechnungsnummer vergeben Sie selbst. Optional führt das Werkzeug einen lokalen Nummernkreis (Präfix, nächste Nummer, Stellen) im Browser. Dieser Nummernkreis ist nicht zwischen Geräten oder Browsern synchronisiert und ersetzt kein Rechnungsausgangsbuch: Wenn Sie auf mehreren Geräten arbeiten, führen Sie die Nummern in Ihrer Buchhaltung.

Speichern: standardmäßig nur im Arbeitsspeicher

Ohne Ihr Zutun bleibt alles im Arbeitsspeicher des Browser-Tabs und ist beim Schließen weg. Wenn Sie die lokale Speicherung einschalten, werden Stammdaten des Verkäufers, der aktuelle Entwurf und der Nummernkreis im localStorage Ihres Browsers abgelegt – nicht auf einem Server. Auf gemeinsam genutzten Geräten können andere Personen diese Daten einsehen. Sie können die Daten jederzeit exportieren, importieren oder mit „Alle lokalen Daten löschen“ entfernen.

Übermittlung

Das Werkzeug erzeugt die Datei und lädt sie herunter. Es übermittelt nichts an Peppol, an Rechnungseingangsportale des Bundes (ZRE/OZG-RE) oder an Kundensysteme. Den vereinbarten Übertragungsweg (E-Mail, Portal-Upload, Peppol über einen Dienstleister) gehen Sie anschließend selbst.

Was das Werkzeug nicht entscheidet

Welcher Steuersatz, welche Befreiung oder welcher Rechnungstyp in Ihrem Fall richtig ist, bestimmt das Umsatzsteuerrecht – nicht die Software. Die Prüfung bestätigt nur die technische Konformität. Bei Unsicherheit fragen Sie Ihre steuerliche Beratung.