Validierungsfehler bei E-Rechnungen verstehen

Veröffentlicht 21.10.2026 · Aktualisiert 21.10.2026 · Stand: Oktober 2026

Direkte Antwort: Ein Validierungsbericht listet Verstöße gegen Regeln mit einer ID. Die ID verrät die Herkunft: BR-xx und BR-CO-xx sind Geschäftsregeln der europäischen Norm EN 16931, BR-S/Z/E/AE/K/G/O-xx Steuerkategorie-Regeln, BR-CL-xx Codelisten, BR-DEC-xx Nachkommastellen, UBL-SR/UBL-CR/CII-SR/CII-DT Syntaxregeln, BR-DE-xx deutsche XRechnung-Regeln. Fehler mit Schweregrad „fatal“/„error“ führen beim KoSIT-Validator zur Ablehnung; „warning“ nicht. Technisch bedeutsam sind alle; umsatzsteuerlich relevant sind nach dem BMF nur Fehler, die Pflichtangaben betreffen.

Die vier Prüfstufen

  1. XML-Syntax: Ist die Datei wohlgeformt? Ein Syntaxfehler („Element nicht geschlossen“) stoppt alles – die Datei ist keine verarbeitbare E-Rechnung.
  2. XML-Schema (XSD): Stimmen Elementnamen, Reihenfolge und Datentypen mit UBL 2.1 bzw. CII D16B überein? Typische Meldung: „Element ‘cbc:ID’: This element is not expected. Expected is cbc:IssueDate.“ Bei Schemafehlern überspringt der Validator die Regelprüfung.
  3. Geschäftsregeln EN 16931 (Schematron): Inhaltliche Regeln, die über das Schema hinausgehen – Pflichtfelder, Summen, Codes.
  4. Nationale Regeln (XRechnung) bzw. Profilregeln (Factur-X): Zusätzliche Anforderungen des jeweiligen Standards.

Der Prüfbericht trennt diese Stufen, nennt Regel-ID, Originalmeldung, eine deutsche Erklärung und den XML-Pfad zur betroffenen Stelle.

Die häufigsten Fehler und was zu tun ist

Regel Bedeutung Lösung
BR-DE-15 Käuferreferenz (BT-10) fehlt Leitweg-ID bzw. vereinbarte Referenz eintragen (Anleitung)
BR-DE-2, -5, -6, -7 Verkäuferkontakt (Name, Telefon, E-Mail) fehlt Ansprechperson mit Telefon und E-Mail angeben
BR-DE-1 / BR-DE-13 Zahlungsangaben fehlen oder passen nicht zum Zahlungsmittel Für Überweisung IBAN angeben; Code 58 = SEPA-Überweisung
BR-CO-10 … BR-CO-16 Summen stimmen nicht: Positionssumme, Netto, Steuer, Brutto, Zahlbetrag Rundung je Position prüfen; BT-106 muss die exakte Summe aller BT-131 sein
BR-CO-17 Steuerbetrag ≠ Bemessungsgrundlage × Satz Steuer je Kategorie auf 2 Stellen kaufmännisch runden, nicht je Position
BR-S-08 / BR-S-09 Bemessungsgrundlage oder Steuerbetrag der Kategorie S passt nicht zu den Positionen Alle Positionen und Nachlässe derselben Kategorie und desselben Satzes zusammenfassen
BR-E-10, BR-AE-10, BR-K-10 … Befreiungsgrund fehlt (oder ist bei S angegeben) Bei steuerfreien Kategorien Grund (BT-120) oder Code (BT-121) angeben
BR-CL-23 Mengeneinheit nicht aus UN/ECE Rec. 20/21 C62 oder H87 für Stück, HUR für Stunde, KGM für kg
BR-CL-10/11/21/25 Schemakennung nicht aus ISO 6523 / EAS Für GTIN 0160, für E-Mail als elektronische Adresse EM, Leitweg-ID 0204
BR-DEC-xx Mehr als zwei Nachkommastellen bei Beträgen Beträge runden; Preise (BT-146) dürfen mehr Stellen haben
UBL-CR-xxx Element in der EN 16931 nicht vorgesehen (Warnung) Element entfernen, sofern nicht vom Profil erlaubt
CII-SR-xxx / UBL-SR-xxx Kardinalität oder Struktur weicht ab (z. B. Element doppelt) Struktur nach Syntaxbindung korrigieren
BR-TMP-x Temporäre KoSIT-Regel, meist Datumsformat Datum als YYYY-MM-DD (UBL) bzw. YYYYMMDD mit format 102 (CII)

Beispiel: ein Bericht, Schritt für Schritt

Die Prüfung einer UBL-Datei liefert:

Ergebnis: „Technische Prüfung nicht bestanden“ wegen BR-CO-16. Die Rechnung ist formal eine E-Rechnung (kein Formatfehler), aber nicht ordnungsgemäß (Geschäftsregelfehler) – so auch die Einordnung des BMF.

Schweregrade und Annahme

Der KoSIT-Validator kennt „error“ (Ablehnung) und „warning“ (Annahme mit Hinweis) und passt einzelne CEN-Regeln per Konfiguration an – etwa BR-CL-23 und BR-CL-21 auf „warning“ im Standardprofil. Das Werkzeug hier übernimmt diese Konfiguration (Stand 2026-08-31), damit die Ergebnisse vergleichbar sind. Andere Empfänger (Buchhaltungssysteme, Peppol-Zugangspunkte) können strenger oder milder sein.

Was ein bestandener Bericht nicht bedeutet

Keine Regel prüft, ob die Leistung erbracht wurde, ob der Steuersatz richtig ist, ob die IBAN dem Lieferanten gehört oder ob die Rechnung echt ist. „Technische Prüfung bestanden“ ist eine notwendige, keine hinreichende Bedingung für die Zahlung. Das BMF empfiehlt, den Validierungsbericht aufzubewahren – er dokumentiert die Sorgfalt des Empfängers.

Häufige Fehler beim Umgang mit Berichten

Grenzen

Erklärungen und Schweregrade beziehen sich auf CEN 1.3.16, XRechnung Schematron 2.6.0 (Spezifikation 3.0.2) und Factur-X 1.09.2. Peppol-spezifische Regeln (PEPPOL-EN16931-R*) sind nicht enthalten.

Passendes Werkzeug: E-Rechnung prüfen – lokal im Browser, ohne Datei-Upload.

Quellen