ZUGFeRD-Rechnung erstellen
Erzeugen Sie eine hybride E-Rechnung nach ZUGFeRD 2.x / Factur-X 1.0 im Profil EN 16931: ein PDF/A-3 mit lesbarer Rechnung und eingebetteter CII-XML (factur-x.xml). Beides wird lokal in Ihrem Browser erzeugt.
Was eine ZUGFeRD-Rechnung ausmacht
Eine ZUGFeRD-/Factur-X-Rechnung ist nicht einfach „ein PDF mit angehängter XML“. Die Spezifikation verlangt:
- ein PDF/A-3 (ISO 19005-3) – eingebettete Schriften, definierter Farbraum (OutputIntent), XMP-Metadaten mit PDF/A-Kennzeichnung,
- die XML als eingebettete Datei mit dem Namen
factur-x.xml, MIME-Typtext/xml, Beziehung/Alternative(bzw./Dataoder/Sourceje Profil) und Verknüpfung über das/AF-Array des Dokuments, - die Factur-X-XMP-Erweiterung mit DocumentType, DocumentFileName, Version und ConformanceLevel (hier: EN 16931),
- eine CII-XML, die die Profilregeln erfüllt.
Das Werkzeug erzeugt genau diese Strukturen mit pdf-lib und prüft die XML vor dem Export mit den Factur-X-Schematron-Regeln (Version 1.09.2) und der EN 16931. Die PDF/A-3-Konformität des Containers wurde mit unabhängigen Werkzeugen (veraPDF über den Mustangproject-Validator) verifiziert; die Ergebnisse stehen in der Testdokumentation. Eine vollständige PDF/A-Prüfung im Browser findet nicht statt – deshalb nennt der Prüfbericht diesen Punkt als „Nicht geprüft“.
Profil EN 16931 – und die anderen
Erzeugt wird das Profil EN 16931 (früher COMFORT): die vollständige Kernrechnung, die in Deutschland als E-Rechnung gilt. MINIMUM und BASIC WL sind keine vollständigen Rechnungen und werden bewusst nicht angeboten. EXTENDED (mit Erweiterungen über die Norm hinaus) und das XRECHNUNG-Referenzprofil erzeugt das Werkzeug nicht; wer eine XRechnung braucht, nutzt den XRechnung-Generator.
Lesbares PDF und XML müssen übereinstimmen
Das PDF-Bild wird aus denselben Daten erzeugt wie die XML, sodass beide inhaltlich identisch sind. Das ist wichtig: Nach dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 hat bei Abweichungen der strukturierte Teil Vorrang, und ein abweichender Bild-Teil kann als weitere Rechnung gelten (§ 14c UStG). Ändern Sie das PDF nach dem Export nicht mehr.
Nach dem Export
Die Datei können Sie wie jede PDF per E-Mail versenden. Der Empfänger kann sie mit jedem PDF-Programm lesen und mit Buchhaltungssoftware – oder dem ZUGFeRD Viewer – maschinell verarbeiten. Eine Übermittlung an Peppol oder Portale findet hier nicht statt.