Prüfbericht aufbewahren und weitergeben

Veröffentlicht 22.10.2026 · Aktualisiert 22.10.2026 · Inhaltlich geprüft 22.10.2026 · Stand: Oktober 2026

Hinweis zu rechtlichen Inhalten: Dieser Artikel gibt den Stand der genannten Quellen wieder (Oktober 2026). Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetzliche Regelungen und Verwaltungsanweisungen können sich ändern; maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen.

Direkte Antwort: Das BMF bezeichnet die Validierung als Hilfsmittel: keine Pflicht und keine Gültigkeitsvoraussetzung, aber ein Nachweis, dass der Empfänger mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns gehandelt hat – deshalb sollte der Bericht aufbewahrt werden. Ein guter Bericht nennt Datei, Zeitpunkt, Syntax, Profil, Regelwerke mit Versionen, alle Befunde mit Regel-ID und Ort sowie die nicht geprüften Bereiche. Belegivo erzeugt ihn als HTML (lesbar, weiterleitbar) und JSON (maschinenlesbar) – ohne Rechnungsinhalte außer den betroffenen Feldpfaden.

Was der Bericht enthalten sollte

Inhalt Warum
Dateiname, Zeitpunkt Zuordnung zum Beleg, Nachweis des Prüfzeitpunkts
Erkannte Syntax und Profil, Spezifikationskennung gegen welches Regelwerk geprüft wurde
Regelwerke mit Version und Quelle Reproduzierbarkeit; Regeln ändern sich
Ergebnis je Stufe (Syntax, Schema, EN 16931, XRechnung/Factur-X, PDF) zeigt, wo ein Problem liegt
Befunde mit Regel-ID, Meldung, Erklärung, XML-Pfad Grundlage für Rückfragen beim Aussteller
„Nicht geprüft“ Ehrlichkeit über Grenzen (PDF/A, Peppol, Echtheit, Bankdaten)
Hinweis, dass keine steuerliche/rechtliche Bewertung erfolgt Vermeidung von Fehlinterpretation

Ablage

Zum Beleg legen, nicht in einen Sammelordner: RE-2026-114/RE-2026-114-pruefbericht.html. Aufbewahren wie den Beleg (acht Jahre), da er Teil der Verfahrensdokumentation des Rechnungseingangs ist (Archivierung). Bei erneuter Prüfung mit neuen Regelwerken den neuen Bericht zusätzlich ablegen; der erste dokumentiert den Stand bei Eingang.

Weitergabe an den Aussteller

Bei Fehlern schicken Sie dem Lieferanten den Bericht oder die relevanten Befunde (Regel-ID, Meldung, Pfad). Der HTML-Bericht enthält keine Zahlungs- oder Positionsdaten, nur Pfade wie /Invoice/cac:LegalMonetaryTotal/cbc:PayableAmount – unproblematisch. Bitten Sie um eine neue Datei (Korrektur), nicht um eine „reparierte“ Version derselben Nummer, sofern die alte schon verarbeitet wurde.

Was der Bericht nicht ist

Beispiel

Ein Bericht zeigt „nicht bestanden“ wegen BR-CO-16 und zwei Warnungen BR-CL-23. Die Buchhaltung legt den Bericht ab, schickt dem Lieferanten den Auszug und erhält eine Rechnungskorrektur, deren Bericht „bestanden“ zeigt. Beide Berichte liegen beim Vorgang; bei einer Prüfung ist der Ablauf lückenlos dokumentiert.

Häufige Fehler

Grenzen

Rechtsstand Oktober 2026; keine Steuerberatung. Wie Prüfberichte in GoBD-Verfahrensdokumentationen eingebunden werden, hängt vom Unternehmen ab.

Passendes Werkzeug: E-Rechnung prüfen – lokal im Browser, ohne Datei-Upload.

Quellen