Gutschrift oder Rechnungskorrektur bei E-Rechnungen?
Hinweis zu rechtlichen Inhalten: Dieser Artikel gibt den Stand der genannten Quellen wieder (Oktober 2026). Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetzliche Regelungen und Verwaltungsanweisungen können sich ändern; maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen.
Direkte Antwort: Eine E-Rechnung wird durch eine neue E-Rechnung berichtigt – nie durch Bearbeiten der Datei. Drei Wege: (1) Rechnungskorrektur (Code 384): ersetzt die fehlerhafte Rechnung vollständig und nennt sie als Vorgängerrechnung (BT-25). (2) Gutschrift (Code 381) plus neue Rechnung: storniert die alte, dann folgt eine korrekte Rechnung 380. (3) Nur eine Gutschrift, wenn lediglich ein Betrag gemindert wird (Retoure, Preisnachlass). Das BMF stellt klar: Das „Rotstiftverfahren“ (handschriftliche Korrektur) gibt es nur bei sonstigen Rechnungen; E-Rechnungen werden mit dem Rechnungstyp „Berichtigung“ korrigiert.
Entscheidungstabelle
| Situation | Lösung | Codes |
|---|---|---|
| Falsche Adresse, Steuernummer, Leistungsbeschreibung | Rechnungskorrektur | 384 mit BT-25 (Nummer der alten Rechnung) |
| Falscher Betrag/Steuersatz, Rechnung soll komplett neu | Storno + neue Rechnung | 381 (Gutschrift, Bezug auf alte) und 380 (neu) |
| Teilrückgabe, Mengenrabatt im Nachhinein | Gutschrift über die Differenz | 381 mit BT-25 |
| Skonto genutzt, Bonus gezahlt | keine Berichtigung (Entgeltminderung nach § 17 UStG) | – |
| Mangelbedingte Minderung (Bau) | keine Berichtigung (BMF 15.10.2025) | – |
| Aufmaßänderung (Leistungsumfang) | Berichtigung | 384 oder 381 + 380 |
Ist vereinbart, dass der Leistungsempfänger berichtigt, kann er das über eine Gutschrift (389/261-Verfahren) mit eindeutigem Bezug tun (BMF 15.10.2026).
Strukturiert angeben
- BT-3: 384 (Korrektur) oder 381 (Gutschrift).
- BT-25/BT-26: Nummer und Datum der berichtigten Rechnung (XRechnung: BR-DE-26 verlangt bei 384 den Bezug).
- BT-22: Grund der Berichtigung in Klartext („Berichtigung wegen falscher Leistungsbeschreibung; ersetzt RE-2026-0017“).
- Beträge in Gutschriften positiv eintragen; der Dokumenttyp macht sie negativ wirksam.
Im Generator wählen Sie die Art (Rechnungskorrektur oder Gutschrift); das Feld „Vorgängerrechnung“ erscheint automatisch.
Beispiel
RE-2026-0017 nennt den falschen Leistungszeitraum. Lösung A: RE-2026-0017-K als Rechnungskorrektur (384) mit allen Daten richtig, Bezug auf RE-2026-0017, Hinweis im Bemerkungsfeld; der Empfänger bucht die Korrektur und storniert die alte intern. Lösung B: GS-2026-0005 (381) über den vollen Betrag mit Bezug, dann RE-2026-0018 (380). Beide sind zulässig; Lösung A ist für den Empfänger einfacher, Lösung B für Systeme, die 384 nicht kennen.
Häufige Fehler
- XML im Editor ändern und erneut senden – keine Berichtigung, Original bleibt bestehen; Vorsteuerprobleme.
- Nur eine E-Mail „bitte ignorieren“ – die fehlerhafte Rechnung bleibt wirksam (§ 14c-Risiko bei zu hohem Steuerausweis).
- Korrektur ohne Bezug (BR-DE-26).
- Negative Beträge in einer Gutschrift – doppelte Negation.
Grenzen
Rechtsstand Oktober 2026. Fristen und Rückwirkung der Berichtigung für den Vorsteuerabzug sind Einzelfallfragen; keine Steuerberatung.
Passendes Werkzeug: E-Rechnung erstellen – lokal im Browser, ohne Datei-Upload.
Quellen
- § 14 Abs. 6 UStG i. V. m. § 31 Abs. 5 UStDV – Berichtigung von Rechnungen (abgerufen 22.10.2026)
- BMF-Schreiben vom 15.10.2026 – Berichtigung einer E-Rechnung als E-Rechnung; Rotstiftverfahren nur bei sonstigen Rechnungen; Berichtigung über Gutschrift bei Vereinbarung (abgerufen 22.10.2026) – Inhalt über Fachpresse abgeglichen
- KoSIT XRechnung Schematron – BR-DE-26 (Korrektur verweist auf Vorgängerrechnung) (abgerufen 22.10.2026)