Gutschrift oder Rechnungskorrektur bei E-Rechnungen?

Veröffentlicht 22.10.2026 · Aktualisiert 22.10.2026 · Inhaltlich geprüft 22.10.2026 · Stand: Oktober 2026

Hinweis zu rechtlichen Inhalten: Dieser Artikel gibt den Stand der genannten Quellen wieder (Oktober 2026). Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetzliche Regelungen und Verwaltungsanweisungen können sich ändern; maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen.

Direkte Antwort: Eine E-Rechnung wird durch eine neue E-Rechnung berichtigt – nie durch Bearbeiten der Datei. Drei Wege: (1) Rechnungskorrektur (Code 384): ersetzt die fehlerhafte Rechnung vollständig und nennt sie als Vorgängerrechnung (BT-25). (2) Gutschrift (Code 381) plus neue Rechnung: storniert die alte, dann folgt eine korrekte Rechnung 380. (3) Nur eine Gutschrift, wenn lediglich ein Betrag gemindert wird (Retoure, Preisnachlass). Das BMF stellt klar: Das „Rotstiftverfahren“ (handschriftliche Korrektur) gibt es nur bei sonstigen Rechnungen; E-Rechnungen werden mit dem Rechnungstyp „Berichtigung“ korrigiert.

Entscheidungstabelle

Situation Lösung Codes
Falsche Adresse, Steuernummer, Leistungsbeschreibung Rechnungskorrektur 384 mit BT-25 (Nummer der alten Rechnung)
Falscher Betrag/Steuersatz, Rechnung soll komplett neu Storno + neue Rechnung 381 (Gutschrift, Bezug auf alte) und 380 (neu)
Teilrückgabe, Mengenrabatt im Nachhinein Gutschrift über die Differenz 381 mit BT-25
Skonto genutzt, Bonus gezahlt keine Berichtigung (Entgeltminderung nach § 17 UStG) –
Mangelbedingte Minderung (Bau) keine Berichtigung (BMF 15.10.2025) –
Aufmaßänderung (Leistungsumfang) Berichtigung 384 oder 381 + 380

Ist vereinbart, dass der Leistungsempfänger berichtigt, kann er das über eine Gutschrift (389/261-Verfahren) mit eindeutigem Bezug tun (BMF 15.10.2026).

Strukturiert angeben

Im Generator wählen Sie die Art (Rechnungskorrektur oder Gutschrift); das Feld „Vorgängerrechnung“ erscheint automatisch.

Beispiel

RE-2026-0017 nennt den falschen Leistungszeitraum. Lösung A: RE-2026-0017-K als Rechnungskorrektur (384) mit allen Daten richtig, Bezug auf RE-2026-0017, Hinweis im Bemerkungsfeld; der Empfänger bucht die Korrektur und storniert die alte intern. Lösung B: GS-2026-0005 (381) über den vollen Betrag mit Bezug, dann RE-2026-0018 (380). Beide sind zulässig; Lösung A ist für den Empfänger einfacher, Lösung B für Systeme, die 384 nicht kennen.

Häufige Fehler

Grenzen

Rechtsstand Oktober 2026. Fristen und Rückwirkung der Berichtigung für den Vorsteuerabzug sind Einzelfallfragen; keine Steuerberatung.

Passendes Werkzeug: E-Rechnung erstellen – lokal im Browser, ohne Datei-Upload.

Quellen