Rechnungsnummer und Nummernkreis: Regeln für E-Rechnungen

Veröffentlicht 22.10.2026 · Aktualisiert 22.10.2026 · Inhaltlich geprüft 22.10.2026 · Stand: Oktober 2026

Hinweis zu rechtlichen Inhalten: Dieser Artikel gibt den Stand der genannten Quellen wieder (Oktober 2026). Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetzliche Regelungen und Verwaltungsanweisungen können sich ändern; maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen.

Direkte Antwort: Die Rechnungsnummer (BT-1) muss einmalig sein und aus einer oder mehreren Zahlenreihen bestehen, die fortlaufend vergeben werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG). Buchstaben und Zeichen sind erlaubt, mehrere Nummernkreise (je Standort, Bereich, Jahr) ebenfalls; eine Lückenlosigkeit verlangt die Verwaltung nicht, wohl aber Nachvollziehbarkeit (UStAE 14.5 Abs. 10). In der E-Rechnung ist BT-1 Pflichtfeld (BR-02); Gutschriften und Korrekturen brauchen eigene Nummern und verweisen auf die Ursprungsrechnung (BT-25).

Was zulässig ist

Variante Beispiel Zulässig?
Jahr + laufende Nummer RE-2026-0017 ja
Mehrere Kreise RE-B-0017 (Berlin), RE-M-0003 (München) ja, wenn Kreise dokumentiert sind
Kundennummer + Zähler K1234-07 ja
Nur Datum 20261021 nein, wenn zwei Rechnungen am selben Tag
Zufällige UUID 3f9c… formal einmalig, aber nicht „fortlaufend“ – riskant
Lücken RE-0017, RE-0019 hinnehmbar, wenn erklärbar (Storno, Testlauf); dokumentieren

Nummernkreis ohne zentrale Software

Wer Rechnungen auf mehreren Geräten erstellt, braucht eine Regel, damit keine Nummer doppelt vergeben wird:

Der Generator kann einen lokalen Nummernkreis im Browser führen (Präfix, nächste Nummer, Stellen). Er ist bewusst nicht zwischen Geräten synchronisiert – deshalb ist er nur für ein Gerät geeignet; bei mehreren gilt eine der Regeln oben (Rechnungseingangs- und -ausgangsbuch).

Gutschriften und Korrekturen

Eigener Kreis (GS-2026-0005) oder derselbe Kreis mit Typ-Code – beides ist üblich. Wichtig: Die Korrektur (384) oder Gutschrift (381) nennt die Ursprungsnummer in BT-25 (Gutschrift oder Korrektur).

Beispiel

Ein Zwei-Personen-Betrieb: Inhaber und Mitarbeiterin schreiben Rechnungen. Lösung: Kreise RE-I-… und RE-M-…, beide im gemeinsamen Ausgangsbuch, Jahr im Präfix. Beim Jahreswechsel beginnt die Zählung neu (RE-I-2027-0001) – zulässig, da das Jahr Teil der Nummer ist.

Häufige Fehler

Grenzen

Rechtsstand Oktober 2026. Branchenregeln (z. B. Kassen, TSE) nicht behandelt. Keine Steuerberatung.

Passendes Werkzeug: E-Rechnung erstellen – lokal im Browser, ohne Datei-Upload.

Quellen