Reverse Charge in der E-Rechnung: Kategorie AE
Hinweis zu rechtlichen Inhalten: Dieser Artikel gibt den Stand der genannten Quellen wieder (Oktober 2026). Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetzliche Regelungen und Verwaltungsanweisungen können sich ändern; maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen.
Direkte Antwort: Bei Reverse Charge (§ 13b UStG) weist der Leistende keine Umsatzsteuer aus; der Empfänger schuldet sie. In der E-Rechnung bekommen alle betroffenen Positionen die Steuerkategorie AE mit Satz 0, die Steueraufschlüsselung AE enthält Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag 0,00 sowie den Befreiungsgrund „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (BT-120) – gesetzlich vorgeschriebene Angabe nach § 14a Abs. 5 UStG – und/oder den Code VATEX-EU-AE (BT-121). Außerdem müssen Verkäufer und Käufer eine USt-IdNr. (BT-31, BT-48) angeben (BR-AE-02 bis BR-AE-04).
Typische § 13b-Fälle
| Fall | § 13b Abs. 2 | Empfänger |
|---|---|---|
| Bauleistungen an Unternehmer, die selbst Bauleistungen erbringen | Nr. 4 | inländisch |
| Gebäudereinigung an Gebäudereiniger | Nr. 8 | inländisch |
| Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablets ab 5.000 € | Nr. 10 | inländisch |
| Sonstige Leistungen eines EU-Unternehmers (B2B, § 3a Abs. 2) | § 13b Abs. 1 | inländischer Empfänger eines ausländischen Leistenden |
| Leistungen an EU-Unternehmer (aus deutscher Sicht nicht steuerbar, Empfänger schuldet in seinem Land) | – | Kategorie AE mit Hinweis, da Reverse Charge im Empfängerland |
Regeln, die geprüft werden
- BR-AE-01: Wenn eine Position/Nachlass/Zuschlag AE hat, muss eine AE-Aufschlüsselung existieren.
- BR-AE-02/03/04: Verkäufer braucht USt-IdNr. oder Steuernummer, Käufer eine USt-IdNr. (oder Steuervertreter).
- BR-AE-05/06/07: Steuersatz bei AE ist 0.
- BR-AE-08: Bemessungsgrundlage = Summe der AE-Positionen ± Nachlässe/Zuschläge.
- BR-AE-09: Steuerbetrag der AE-Aufschlüsselung = 0.
- BR-AE-10: Befreiungsgrund oder Code vorhanden.
Beispiel
Ein Elektrobetrieb erbringt Bauleistungen für einen Generalunternehmer (beide in Deutschland): Position „Elektroinstallation, 1 LS, 12.000,00 €“, Kategorie AE; Aufschlüsselung AE 12.000,00 / 0,00; Grund „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG)“, Code VATEX-EU-AE; USt-IdNr. beider Parteien. Zahlbetrag 12.000,00 €. Im Generator genügt die Kategorie AE je Position und der Befreiungsgrund im Abschnitt „steuerfreie Kategorien“.
Häufige Fehler
- Kategorie E statt AE – Empfänger erkennt die Steuerschuld nicht.
- Steuer trotzdem ausgewiesen – § 14c-Steuerschuld, Empfänger darf sie nicht abziehen.
- Käufer-USt-IdNr. fehlt – BR-AE-03.
- Gemischte Rechnung (Teile mit 19 %, Teile AE) ohne getrennte Aufschlüsselungen – zulässig, aber jede Kategorie braucht ihre Zeile in BG-23.
Grenzen
Ob § 13b auf Ihren Umsatz anzuwenden ist (z. B. Nachhaltigkeit der Bauleistungen, Freistellungsbescheinigung), entscheidet das Steuerrecht; keine Steuerberatung. Rechtsstand Oktober 2026.
Passendes Werkzeug: E-Rechnung erstellen – lokal im Browser, ohne Datei-Upload.
Quellen
- § 13b UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner (abgerufen 22.10.2026)
- § 14a Abs. 5 UStG – Rechnungsangabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (abgerufen 22.10.2026)
- CEN EN 16931 – Regeln BR-AE-01 bis BR-AE-10 (abgerufen 22.10.2026)