Nachlässe, Zuschläge und Steuern in der E-Rechnung

Veröffentlicht 21.10.2026 · Aktualisiert 21.10.2026 · Stand: Oktober 2026

Direkte Antwort: Die EN 16931 kennt Nachlässe und Zuschläge auf drei Ebenen: im Preis (Listenpreis minus Abschlag = Nettopreis, BT-148/BT-147/BT-146), auf Positionsebene (BG-27/BG-28, verändern den Positionsnettobetrag BT-131) und auf Dokumentenebene (BG-20/BG-21, verändern den Rechnungsbetrag). Die Steuer wird nicht je Position, sondern je Kategorie und Satz aufgeschlüsselt (BG-23): Bemessungsgrundlage × Satz, kaufmännisch gerundet. Alle Summen müssen exakt aufgehen (BR-CO-10 bis BR-CO-17) – deshalb entstehen die meisten Validierungsfehler hier.

Die Summenkette

Σ Positionsnettobeträge (BT-131)                 = BT-106
− Σ Nachlässe Dokumentenebene (BT-92)           = BT-107
+ Σ Zuschläge Dokumentenebene (BT-99)           = BT-108
= Rechnungsbetrag ohne USt                       BT-109  (BR-CO-13)
+ Σ Steuerbeträge je Aufschlüsselung (BT-117)   = BT-110  (BR-CO-14)
= Rechnungsbetrag mit USt                        BT-112  (BR-CO-15)
− gezahlt (BT-113) + Rundung (BT-114)
= fälliger Zahlbetrag                            BT-115  (BR-CO-16)

Je Position: BT-131 = Menge × Nettopreis ÷ Preisbasismenge − Positionsnachlässe + Positionszuschläge. Die Norm schreibt diese Formel für die Position nicht als Regel vor; sie verlangt nur, dass BT-106 die Summe der BT-131 ist. Rundung je Position ist daher Sache des Ausstellers – die Nachrechnung im Viewer weist Abweichungen über 0,01 aus.

Nachlass oder Preisabschlag?

Skonto ist kein Nachlass in der Rechnung, sondern eine Zahlungsbedingung (BT-20); der Rechnungsbetrag bleibt ungemindert.

Steueraufschlüsselung (BG-23)

Für jede Kombination aus Kategorie (BT-118) und Satz (BT-119) gibt es genau eine Aufschlüsselung mit Bemessungsgrundlage (BT-116) und Steuerbetrag (BT-117). Die Kategorien nach UNTDID 5305:

Code Bedeutung Satz Befreiungsgrund (BT-120/121)
S Normaler Steuersatz (auch ermäßigt) > 0 nein
Z Nullsatz 0 optional
E Steuerbefreit 0 Pflicht
AE Reverse Charge 0 Pflicht
K Innergemeinschaftliche Lieferung 0 Pflicht
G Ausfuhr 0 Pflicht
O Nicht steuerbar kein Satz Pflicht

Regeln: BR-S-08 verlangt, dass die Bemessungsgrundlage der Kategorie S bei einem Satz gleich der Summe der Positionsnettobeträge dieser Kategorie und dieses Satzes ± Dokumentennachlässe/-zuschläge dieser Kategorie ist. BR-CO-17: Steuerbetrag = Bemessungsgrundlage × Satz ÷ 100, gerundet auf zwei Stellen. In Deutschland üblich: 19 % und 7 % als zwei S-Aufschlüsselungen in einer Rechnung.

Beispiel mit zwei Steuersätzen, Rabatt und Versand

Position Menge × Preis Kategorie Netto
3 Fachbücher 3 × 29,90 − 5,00 Mengenrabatt S 7 % 84,70
2 Lizenzen 2 × 499,00 + 10,00 Express S 19 % 1.008,00

Dokumentenebene: Treuerabatt −20,00 (S 19 %), Versand +15,00 (S 19 %).

Genau so rechnet der Generator – mit Dezimalarithmetik, nicht mit Gleitkommazahlen, damit 0,1 + 0,2 nicht 0,30000000000000004 ergibt.

Häufige Fehler

Grenzen

Der Artikel behandelt die Regeln der EN 16931-1:2017 (CEN-Artefakte 1.3.16). Welche Steuerkategorie und welcher Befreiungsgrund auf einen Umsatz anzuwenden ist, ergibt sich aus dem Umsatzsteuerrecht und ist hier nicht Gegenstand.

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Quellen