Anhänge in der E-Rechnung (BG-24) richtig einbetten

Veröffentlicht 22.10.2026 · Aktualisiert 22.10.2026 · Inhaltlich geprüft 22.10.2026 · Stand: Oktober 2026

Hinweis zu rechtlichen Inhalten: Dieser Artikel gibt den Stand der genannten Quellen wieder (Oktober 2026). Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetzliche Regelungen und Verwaltungsanweisungen können sich ändern; maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen.

Direkte Antwort: Die EN 16931 erlaubt rechnungsbegründende Unterlagen (BG-24) als eingebettete Datei (BT-125, Base64 in der XML) oder als externen Verweis (BT-124, URL). Jede Unterlage braucht eine Kennung (BT-122, BR-52), optional eine Beschreibung (BT-123). Zulässige Dateitypen im Standard: PDF, PNG, JPEG, CSV, XLSX, ODS (BR-CL-24). Anhänge ergänzen die Rechnung – die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben müssen im strukturierten Teil stehen; ein bloßer Verweis auf den Anhang genügt nicht (BMF 15.10.2026).

Was in den Anhang gehört – und was nicht

In den Anhang In den strukturierten Teil
Stundennachweis mit Einzelzeiten Leistungsbeschreibung mit Art, Umfang, Zeitraum (BT-153, BT-129, BG-14)
Leistungsverzeichnis als PDF (Bau, Erleichterung bis 2030) Positionen mit Mengen und Preisen (mindestens Summen je Gewerk)
Lieferschein, Abnahmeprotokoll Lieferdatum (BT-72)
Vertragskopie bei Dauerrechnungen Vertragsreferenz (BT-12), Leistungszeitraum
Aufstellung von Anzahlungen (Erleichterung bis 2030) gezahlter Betrag (BT-113)

Technik

Sicherheit beim Empfang

Eingebettete Dateien werden von Validatoren nicht geprüft. Behandeln Sie sie wie E-Mail-Anhänge: nur öffnen, wenn erwartet, in aktuellen Programmen, nicht aus der Rechnung heraus ausführen (sicherer Umgang). Der Viewer listet Anhänge mit Typ und Größe und bietet das Speichern an.

Beispiel

Eine IT-Beraterin bettet den Stundenzettel (PDF, 180 KB) ein: BT-122 „Stundennachweis Oktober 2026“, BT-123 „Einzelnachweis zu Position 1“, BT-125 Base64, MIME application/pdf. Die Position selbst nennt „Datenbankoptimierung, 32 HUR, 1.–15.10.2026“. Der Kunde sieht im Viewer die Position und kann den Nachweis speichern.

Häufige Fehler

Grenzen

Rechtsstand Oktober 2026 (BMF 15.10.2026 über Sekundärquellen). Portal-Limits variieren.

Passendes Werkzeug: E-Rechnung ansehen – lokal im Browser, ohne Datei-Upload.

Quellen