E-Rechnung 2027: Werkzeuge für die Umstellung

Veröffentlicht 22.10.2026 · Aktualisiert 22.10.2026 · Inhaltlich geprüft 22.10.2026 · Stand: Oktober 2026

Hinweis zu rechtlichen Inhalten: Dieser Artikel gibt den Stand der genannten Quellen wieder (Oktober 2026). Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetzliche Regelungen und Verwaltungsanweisungen können sich ändern; maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen.

Direkte Antwort: Am 31. Dezember 2026 endet die allgemeine Übergangsfrist: Für Umsätze ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz bei inländischen B2B-Geschäften E-Rechnungen ausstellen; alle anderen ab 2028 (§ 27 Abs. 38 UStG). Bis dahin brauchen Sie vier Fähigkeiten: empfangen und lesen, prüfen, erstellen und archivieren. Ob dafür Browser-Werkzeuge genügen oder Software nötig ist, hängt vom Rechnungsvolumen ab – nicht vom Jahr.

Die vier Fähigkeiten und ihre Werkzeuge

Fähigkeit Was nötig ist Browser-Werkzeug (Belegivo) Wann Software/ERP
Empfangen und lesen XML/ZUGFeRD lesbar anzeigen, Profil erkennen Viewer hohes Volumen, automatische Buchung
Prüfen XSD, EN 16931, XRechnung/Factur-X; Bericht aufbewahren Validator Prüfung im Eingangsworkflow integriert
Erstellen XRechnung/ZUGFeRD mit Pflichtangaben, Nummernkreis Generator viele Rechnungen, Stammdaten, Mahnwesen
Archivieren 8 Jahre, unverändert, auswertbar Ablage selbst organisieren (Anleitung) DMS mit Protokoll

Dazu kommt der Übertragungsweg: E-Mail reicht; Portale (Behörden) und Peppol sind Vereinbarungssache. Ein Browser-Werkzeug übermittelt nichts – Sie senden die Datei selbst.

Zeitplan für die Umstellung

  1. Jetzt: Prüfen Sie, ob Sie 2027 betroffen sind (Gesamtumsatz 2026 über 800.000 €? B2B-Inlandsumsätze? Ausnahmen wie Kleinunternehmer, § 4 Nr. 8–29?). Siehe Fristen und Ausnahmen.
  2. Bis Jahresende 2026: Empfangsprozess festlegen (Postfach, Prüfung, Ablage), Verfahrensdokumentation schreiben, Ablagestruktur anlegen.
  3. Vor der ersten Pflichtrechnung: Stammdaten vollständig (USt-IdNr., Kontakt, Bankverbindung), Rechnungsnummernkreis, Testrechnung erstellen und prüfen lassen; mit Hauptkunden Format (XRechnung/ZUGFeRD) und Weg abstimmen.
  4. Laufend: Regelwerke aktuell halten (Validatoren nennen Versionen), BMF-Schreiben beobachten.

Was sich 2027 und danach noch ändert

Werkzeuge sollten deshalb offene Formate liefern (XML, CSV), keine Daten einsperren und ihre Regelwerke sichtbar versionieren – damit Sie wechseln können, wenn sich Anforderungen ändern (zukunftssichere Anforderungen).

Beispiel: Zwei Unternehmen, zwei Wege

Ein Ingenieurbüro mit 30 Ausgangsrechnungen im Monat an Firmenkunden: Browser-Generator plus geordnete Ablage genügen; Prüfung vor jedem Versand, CSV-Export für die Steuerberatung. Ein Großhändler mit 3.000 Rechnungen im Monat: ERP mit E-Rechnungs-Modul; Belegivo dient als unabhängige Zweitprüfung bei Reklamationen von Kunden.

Häufige Fehler

Grenzen

Rechtsstand Oktober 2026; Fristen und Meldepflichten können sich durch Gesetzgebung ändern. Keine Steuerberatung.

Passendes Werkzeug: E-Rechnung erstellen – lokal im Browser, ohne Datei-Upload.

Quellen