E-Rechnung an Privatkunden: Gilt die Pflicht auch für B2C?

Veröffentlicht 22.10.2026 · Aktualisiert 22.10.2026 · Inhaltlich geprüft 22.10.2026 · Stand: Oktober 2026

Hinweis zu rechtlichen Inhalten: Dieser Artikel gibt den Stand der genannten Quellen wieder (Oktober 2026). Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetzliche Regelungen und Verwaltungsanweisungen können sich ändern; maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen.

Direkte Antwort: Nein. Die E-Rechnungspflicht gilt nur für Leistungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG). Rechnungen an Privatpersonen (B2C) dürfen weiterhin auf Papier oder als PDF ausgestellt werden; eine E-Rechnung an Verbraucher ist nur mit deren Zustimmung zulässig – ein PDF-Bild dazu (ZUGFeRD) ist unproblematisch. Entscheidend ist, dass Sie Unternehmer und Verbraucher unterscheiden können.

Unternehmer oder Verbraucher?

Das BMF (15.10.2025) gewährt Vertrauensschutz: Konnten Sie bei ordentlicher Sorgfalt nicht erkennen, dass der Kunde Unternehmer ist, wird eine sonstige Rechnung nicht beanstandet. Indizien für Unternehmereigenschaft: USt-IdNr. oder W-IdNr., Firmenbezeichnung, Rechnungsadresse mit Rechtsform, Angabe „für mein Unternehmen“. Im Massengeschäft genügt eine Klärung bei Vertragsbeginn oder -änderung (z. B. Auswahl „Geschäftskunde“ im Shop).

Empfehlung für gemischte Kundschaft

Kundentyp Rechnung Werkzeug
Privatperson PDF oder Papier; optional ZUGFeRD (PDF mit XML, lesbar wie bisher) Generator mit ZUGFeRD-Export
Unternehmer im Inland E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD) – mit Übergangsfristen Generator
Behörde XRechnung mit Leitweg-ID XRechnung-Generator
Unternehmer im Ausland keine Pflicht; Format nach Vereinbarung –

ZUGFeRD ist für gemischte Kundschaft praktisch: Privatkunden lesen das PDF, Geschäftskunden nutzen die XML – eine Datei für alle (ZUGFeRD erstellen).

Beispiel

Ein Online-Shop verkauft Büromöbel an Privat- und Geschäftskunden. Im Checkout fragt er „Privat“ oder „Geschäftlich (bitte USt-IdNr. oder Firma)“. Geschäftskunden erhalten ZUGFeRD im Profil EN 16931, Privatkunden dieselbe Datei – für sie ist das PDF-Bild maßgeblich, die XML schadet nicht. Der Shop erfüllt damit die Pflicht gegenüber Unternehmern ohne zwei Rechnungsprozesse.

Häufige Fehler

Grenzen

Rechtsstand Oktober 2026; keine Steuerberatung. Zivilrechtliche Fragen (Rechnung als Vertragsbestandteil, Verbraucherrechte bei Fernabsatz) sind nicht behandelt.

Passendes Werkzeug: E-Rechnung erstellen – lokal im Browser, ohne Datei-Upload.

Quellen