XRechnung an Behörden einreichen: ZRE, OZG-RE, Peppol

Veröffentlicht 22.10.2026 · Aktualisiert 22.10.2026 · Inhaltlich geprüft 22.10.2026 · Stand: Oktober 2026

Hinweis zu rechtlichen Inhalten: Dieser Artikel gibt den Stand der genannten Quellen wieder (Oktober 2026). Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetzliche Regelungen und Verwaltungsanweisungen können sich ändern; maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen.

Direkte Antwort: Rechnungen an Bundesbehörden müssen seit dem 27. November 2020 elektronisch nach XRechnung (oder einem anderen EN-16931-konformen Format, das die Plattform annimmt) eingereicht werden – ausgenommen u. a. Direktaufträge bis 1.000 € netto (§ 3 E-RechV). Der Bund betreibt dafür die Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE) für die unmittelbare Bundesverwaltung und die OZG-RE für die mittelbare Bundesverwaltung und kooperierende Länder; andere Länder haben eigene Portale oder nehmen Rechnungen per E-Mail oder Peppol an. Welche Plattform und welche Leitweg-ID gelten, sagt Ihnen der Auftraggeber.

Übermittlungswege im Überblick

Weg Wie Voraussetzung
Web-Upload XML-Datei im Portal hochladen Registrierung beim Portal
Web-Erfassung Rechnung direkt im Portal eintippen Registrierung; für Einzelfälle
E-Mail XML als Anhang an die Portal-Adresse Registrierung, freigeschaltete Absenderadresse
Peppol Zustellung über Zugangspunkt an die Peppol-ID der Behörde Peppol-Anbieter
De-Mail / Webservice je nach Portal technische Anbindung

Landesportale (z. B. in NRW, Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz) funktionieren ähnlich, haben aber eigene Registrierungen und teils eigene Vorgaben für BT-10 und Anhänge. Kommunen sind teils an Landesportale angeschlossen, teils nehmen sie Rechnungen per E-Mail entgegen.

Vor dem Einreichen prüfen

  1. Leitweg-ID in der Käuferreferenz (BT-10) – vom Auftraggeber genannt (Leitweg-ID).
  2. Bestellnummer/Vergabenummer in BT-13 bzw. BT-17, falls gefordert.
  3. XRechnung-Pflichtfelder vollständig (Checkliste).
  4. Technische Prüfung bestanden – Portale prüfen mit dem KoSIT-Validator und lehnen Dateien mit Fehlern ab (Validator).
  5. Anhänge eingebettet (BG-24, z. B. Leistungsnachweis als PDF), nicht separat.
  6. Dateigröße unter dem Portal-Limit (häufig 10–15 MB inklusive Anhängen).

Beispiel

Ein IT-Dienstleister liefert an ein Bundesministerium. Die Leitweg-ID steht in der Bestellung. Er erstellt die Rechnung im XRechnung-Generator, bettet den Leistungsnachweis ein, prüft (bestanden), lädt die XML in der ZRE hoch und erhält eine Eingangsbestätigung mit Rechnungs-ID, die er zum Vorgang legt.

Häufige Fehler

Grenzen

Portal-Funktionen und Limits ändern sich; maßgeblich sind die Informationen von e-rechnung-bund.de und den Landesportalen. Die Zugriffe auf e-rechnung-bund.de waren aus der Build-Umgebung nicht möglich; Angaben wurden nach allgemein bekanntem Stand zusammengestellt und sind zu prüfen.

Passendes Werkzeug: E-Rechnung erstellen – lokal im Browser, ohne Datei-Upload.

Quellen