E-Rechnung in Fremdwährung: CHF, USD und Steuer in Euro
Hinweis zu rechtlichen Inhalten: Dieser Artikel gibt den Stand der genannten Quellen wieder (Oktober 2026). Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetzliche Regelungen und Verwaltungsanweisungen können sich ändern; maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen.
Direkte Antwort: Eine E-Rechnung darf in jeder ISO-4217-Währung ausgestellt werden (BT-5, z. B. CHF, USD). Fällt deutsche Umsatzsteuer an, muss der Steuerbetrag zusätzlich in Euro angegeben werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 i. V. m. § 16 Abs. 6 UStG): dafür gibt es die Steuerwährung (BT-6 = EUR) und den Steuerbetrag in Steuerwährung (BT-111). Regel BR-53 verlangt BT-111, sobald BT-6 angegeben ist. Bei steuerfreien oder nicht steuerbaren Umsätzen (Ausfuhr, Reverse Charge) entfällt das.
Felder
| Feld | Inhalt | Beispiel |
|---|---|---|
| BT-5 Rechnungswährung | Währung aller Beträge | CHF |
| BT-6 Steuerwährung | Währung des Steuerbetrags nach BT-111 | EUR |
| BT-110 Gesamtsteuer | in Rechnungswährung | 190,00 CHF |
| BT-111 Steuer in Steuerwährung | umgerechnet | 203,45 EUR |
| Umrechnungskurs | nicht in der EN 16931 vorgesehen; in BT-22 nennen | „Kurs 1 CHF = 1,0708 EUR (EZB 21.10.2026)“ |
Alle anderen Beträge (Positionen, Summen, Steueraufschlüsselung) stehen nur in der Rechnungswährung.
Rundung in Rappen (BT-114)
Schweizer Rechnungen werden auf 0,05 CHF gerundet. Der Zahlbetrag darf dafür einen Rundungsbetrag (BT-114) enthalten: BT-115 = BT-112 − BT-113 + BT-114 (BR-CO-16). Beispiel: Brutto 999,97 CHF, Rundung +0,03, Zahlbetrag 1.000,00 CHF. Der Generator hat ein Feld dafür.
Welcher Kurs?
Für die Umrechnung der Steuer gilt nach § 16 Abs. 6 UStG der vom BMF monatlich veröffentlichte Durchschnittskurs – oder mit Genehmigung der Tageskurs. Nennen Sie den Kurs in den Bemerkungen; so kann der Empfänger die Vorsteuer in Euro nachvollziehen.
Beispiel
Ein deutscher Hersteller liefert an einen Schweizer Händler (Ausfuhr, steuerfrei nach § 4 Nr. 1a UStG): BT-5 CHF, Kategorie G mit Befreiungsgrund, keine BT-6/BT-111 nötig, Zahlbetrag mit Rundung auf 0,05. Liefert er dagegen an einen deutschen Kunden, der in USD bezahlt, bleibt die Steuer in USD und muss zusätzlich in EUR (BT-111) erscheinen.
Häufige Fehler
- BT-6 gesetzt, BT-111 fehlt – BR-53.
- Währung als „Euro“ oder „€“ statt ISO-Code (BR-CL-03).
- Beträge gemischt (Positionen in EUR, Summen in CHF).
- Fehlende Euro-Steuerangabe bei steuerpflichtigen Fremdwährungsrechnungen – Vorsteuerabzug des Kunden gefährdet.
Grenzen
Rechtsstand Oktober 2026; keine Steuerberatung. Kursquellen und Genehmigungen zum Tageskurs klären Sie mit dem Finanzamt.
Passendes Werkzeug: E-Rechnung erstellen – lokal im Browser, ohne Datei-Upload.
Quellen
- § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG i. V. m. § 16 Abs. 6 UStG – Steuerbetrag in Euro bei Fremdwährungsrechnungen (abgerufen 22.10.2026)
- CEN EN 16931 – BT-5, BT-6, BT-111; Regel BR-53, BR-CL-03/04 (abgerufen 22.10.2026)