E-Rechnung in Fremdwährung: CHF, USD und Steuer in Euro

Veröffentlicht 22.10.2026 · Aktualisiert 22.10.2026 · Stand: Oktober 2026

Hinweis zu rechtlichen Inhalten: Dieser Artikel gibt den Stand der genannten Quellen wieder (Oktober 2026). Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetzliche Regelungen und Verwaltungsanweisungen können sich ändern; maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen.

Direkte Antwort: Eine E-Rechnung darf in jeder ISO-4217-Währung ausgestellt werden (BT-5, z. B. CHF, USD). Fällt deutsche Umsatzsteuer an, muss der Steuerbetrag zusätzlich in Euro angegeben werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 i. V. m. § 16 Abs. 6 UStG): dafür gibt es die Steuerwährung (BT-6 = EUR) und den Steuerbetrag in Steuerwährung (BT-111). Regel BR-53 verlangt BT-111, sobald BT-6 angegeben ist. Bei steuerfreien oder nicht steuerbaren Umsätzen (Ausfuhr, Reverse Charge) entfällt das.

Felder

Feld Inhalt Beispiel
BT-5 Rechnungswährung Währung aller Beträge CHF
BT-6 Steuerwährung Währung des Steuerbetrags nach BT-111 EUR
BT-110 Gesamtsteuer in Rechnungswährung 190,00 CHF
BT-111 Steuer in Steuerwährung umgerechnet 203,45 EUR
Umrechnungskurs nicht in der EN 16931 vorgesehen; in BT-22 nennen „Kurs 1 CHF = 1,0708 EUR (EZB 21.10.2026)“

Alle anderen Beträge (Positionen, Summen, Steueraufschlüsselung) stehen nur in der Rechnungswährung.

Rundung in Rappen (BT-114)

Schweizer Rechnungen werden auf 0,05 CHF gerundet. Der Zahlbetrag darf dafür einen Rundungsbetrag (BT-114) enthalten: BT-115 = BT-112 − BT-113 + BT-114 (BR-CO-16). Beispiel: Brutto 999,97 CHF, Rundung +0,03, Zahlbetrag 1.000,00 CHF. Der Generator hat ein Feld dafür.

Welcher Kurs?

Für die Umrechnung der Steuer gilt nach § 16 Abs. 6 UStG der vom BMF monatlich veröffentlichte Durchschnittskurs – oder mit Genehmigung der Tageskurs. Nennen Sie den Kurs in den Bemerkungen; so kann der Empfänger die Vorsteuer in Euro nachvollziehen.

Beispiel

Ein deutscher Hersteller liefert an einen Schweizer Händler (Ausfuhr, steuerfrei nach § 4 Nr. 1a UStG): BT-5 CHF, Kategorie G mit Befreiungsgrund, keine BT-6/BT-111 nötig, Zahlbetrag mit Rundung auf 0,05. Liefert er dagegen an einen deutschen Kunden, der in USD bezahlt, bleibt die Steuer in USD und muss zusätzlich in EUR (BT-111) erscheinen.

Häufige Fehler

Grenzen

Rechtsstand Oktober 2026; keine Steuerberatung. Kursquellen und Genehmigungen zum Tageskurs klären Sie mit dem Finanzamt.

Passendes Werkzeug: E-Rechnung erstellen – lokal im Browser, ohne Datei-Upload.

Quellen