XRechnung 4.0 und EN 16931:2026: Was sich ändert (Ausblick)

Veröffentlicht 22.10.2026 · Aktualisiert 22.10.2026 · Inhaltlich geprüft 22.10.2026 · Stand: Oktober 2026

Hinweis zu rechtlichen Inhalten: Dieser Artikel gibt den Stand der genannten Quellen wieder (Oktober 2026). Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetzliche Regelungen und Verwaltungsanweisungen können sich ändern; maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen.

Direkte Antwort: Die europäische Norm EN 16931-1 wurde 2026 in überarbeiteter Fassung angenommen (EN 16931-1:2026, Kennung urn:cen.eu:en16931:2026); sie ist nicht rückwärtskompatibel mit der Fassung von 2017. XRechnung 4.0 setzt die neue Norm um und liegt seit dem 15. September 2026 als Vorabversion vor – ausdrücklich nicht für den produktiven Einsatz. Gültig bleibt XRechnung 3.0 (3.0.2) bis mindestens 31. Juli 2027. Prüfartefakte für die 2026-Norm sind noch nicht veröffentlicht; Werkzeuge, auch Belegivo, erkennen die neue Kennung, können aber noch nicht dagegen prüfen.

Was bekannt ist – und was nicht

Thema Stand
Norm EN 16931-1:2026 angenommen; ersetzt 2017+A1:2019 nach Übergangszeit
Kennung urn:cen.eu:en16931:2026 in BT-24
Kompatibilität nicht rückwärtskompatibel: neue/geänderte Business Terms, u. a. für Bruttopreisrechnungen und weitere Geschäftsfälle
XRechnung 4.0 Vorabversion 15.09.2026; finale Fassung laut KoSIT-Ankündigung für 2027 erwartet
Prüfregeln CEN-Artefakte für 2026 nicht veröffentlicht; KoSIT-Konfiguration bleibt bei 3.0.2
ZUGFeRD FeRD kündigt Unterstützung der revidierten Norm für ein kommendes Release an
Pflicht in Deutschland § 14 UStG verweist auf die EN 16931 ohne Jahreszahl; welche Fassung wann gilt, regeln Verwaltung und KoSIT-Übergangsfristen

Was nicht bekannt ist: der genaue Zeitpunkt des Pflichtwechsels, die Dauer der Parallelphase und die endgültigen Regelmengen.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Nichts überstürzen: Keine Rechnungen mit der 2026-Kennung ausstellen, bevor Empfänger und Validatoren sie unterstützen; Behördenportale lehnen sie derzeit ab.
  2. Werkzeuge beobachten: Ein Validator muss künftig beide Fassungen erkennen und benennen, wenn er eine nicht prüfen kann (zukunftssichere Werkzeuge).
  3. Daten sauber halten: Wer heute vollständige EN-16931-Daten erzeugt, kann sie beim Wechsel abbilden.
  4. Archiv: Rechnungen nach 2017-Norm bleiben gültig und müssen bis 2035 lesbar sein – Viewer müssen beide Fassungen anzeigen.

Was Belegivo tut

Dateien mit urn:cen.eu:en16931:2026 werden erkannt und als „nicht unterstützt“ gekennzeichnet; die Anzeige wird versucht, soweit die UBL/CII-Struktur unverändert ist. Sobald CEN und KoSIT Artefakte veröffentlichen, werden sie parallel zu den 2017-Regeln aufgenommen (dokumentiert im Wartungsleitfaden des Projekts).

Beispiel

Ein Software-Hersteller schickt im Oktober 2026 testweise eine Rechnung mit 2026-Kennung an einen Kunden. Dessen Buchhaltung meldet „unbekanntes Profil“. Die richtige Reaktion: Rechnung mit XRechnung-3.0-Kennung neu erzeugen; 2026 erst nach Freigabe durch KoSIT und Kunden einsetzen.

Häufige Fehler

Grenzen

Stand 22. Oktober 2026 nach öffentlich verfügbaren Ankündigungen; Inhalte der Vorabversion wurden nicht im Detail ausgewertet. Keine Rechtsberatung.

Passendes Werkzeug: E-Rechnung prüfen – lokal im Browser, ohne Datei-Upload.

Quellen