XRechnung 4.0 und EN 16931:2026: Was sich ändert (Ausblick)
Hinweis zu rechtlichen Inhalten: Dieser Artikel gibt den Stand der genannten Quellen wieder (Oktober 2026). Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetzliche Regelungen und Verwaltungsanweisungen können sich ändern; maßgeblich sind die verlinkten amtlichen Quellen.
Direkte Antwort: Die europäische Norm EN 16931-1 wurde 2026 in überarbeiteter Fassung angenommen (EN 16931-1:2026, Kennung urn:cen.eu:en16931:2026); sie ist nicht rückwärtskompatibel mit der Fassung von 2017. XRechnung 4.0 setzt die neue Norm um und liegt seit dem 15. September 2026 als Vorabversion vor – ausdrücklich nicht für den produktiven Einsatz. Gültig bleibt XRechnung 3.0 (3.0.2) bis mindestens 31. Juli 2027. Prüfartefakte für die 2026-Norm sind noch nicht veröffentlicht; Werkzeuge, auch Belegivo, erkennen die neue Kennung, können aber noch nicht dagegen prüfen.
Was bekannt ist – und was nicht
| Thema | Stand |
|---|---|
| Norm | EN 16931-1:2026 angenommen; ersetzt 2017+A1:2019 nach Übergangszeit |
| Kennung | urn:cen.eu:en16931:2026 in BT-24 |
| Kompatibilität | nicht rückwärtskompatibel: neue/geänderte Business Terms, u. a. für Bruttopreisrechnungen und weitere Geschäftsfälle |
| XRechnung 4.0 | Vorabversion 15.09.2026; finale Fassung laut KoSIT-Ankündigung für 2027 erwartet |
| Prüfregeln | CEN-Artefakte für 2026 nicht veröffentlicht; KoSIT-Konfiguration bleibt bei 3.0.2 |
| ZUGFeRD | FeRD kündigt Unterstützung der revidierten Norm für ein kommendes Release an |
| Pflicht in Deutschland | § 14 UStG verweist auf die EN 16931 ohne Jahreszahl; welche Fassung wann gilt, regeln Verwaltung und KoSIT-Übergangsfristen |
Was nicht bekannt ist: der genaue Zeitpunkt des Pflichtwechsels, die Dauer der Parallelphase und die endgültigen Regelmengen.
Was Sie jetzt tun sollten
- Nichts überstürzen: Keine Rechnungen mit der 2026-Kennung ausstellen, bevor Empfänger und Validatoren sie unterstützen; Behördenportale lehnen sie derzeit ab.
- Werkzeuge beobachten: Ein Validator muss künftig beide Fassungen erkennen und benennen, wenn er eine nicht prüfen kann (zukunftssichere Werkzeuge).
- Daten sauber halten: Wer heute vollständige EN-16931-Daten erzeugt, kann sie beim Wechsel abbilden.
- Archiv: Rechnungen nach 2017-Norm bleiben gültig und müssen bis 2035 lesbar sein – Viewer müssen beide Fassungen anzeigen.
Was Belegivo tut
Dateien mit urn:cen.eu:en16931:2026 werden erkannt und als „nicht unterstützt“ gekennzeichnet; die Anzeige wird versucht, soweit die UBL/CII-Struktur unverändert ist. Sobald CEN und KoSIT Artefakte veröffentlichen, werden sie parallel zu den 2017-Regeln aufgenommen (dokumentiert im Wartungsleitfaden des Projekts).
Beispiel
Ein Software-Hersteller schickt im Oktober 2026 testweise eine Rechnung mit 2026-Kennung an einen Kunden. Dessen Buchhaltung meldet „unbekanntes Profil“. Die richtige Reaktion: Rechnung mit XRechnung-3.0-Kennung neu erzeugen; 2026 erst nach Freigabe durch KoSIT und Kunden einsetzen.
Häufige Fehler
- Vorabversionen produktiv einsetzen.
- „Alte“ 3.0-Rechnungen als ungültig betrachten – sie bleiben bis zum Ende der Übergangsfrist Standard.
- Umstellungsdatum raten: maßgeblich sind die Veröffentlichungen von KoSIT und BMF.
Grenzen
Stand 22. Oktober 2026 nach öffentlich verfügbaren Ankündigungen; Inhalte der Vorabversion wurden nicht im Detail ausgewertet. Keine Rechtsberatung.
Passendes Werkzeug: E-Rechnung prüfen – lokal im Browser, ohne Datei-Upload.
Quellen
- KoSIT: XRechnung-Versionen – 3.0.2 gültig, 4.0 Vorabversion vom 15.09.2026, nicht für den Produktivbetrieb (abgerufen 22.10.2026) – Über Suchzusammenfassung; Direktabruf nicht möglich
- CEN: EN 16931-1:2026, Kennung urn:cen.eu:en16931:2026, nicht rückwärtskompatibel (abgerufen 22.10.2026) – Verabschiedung März 2026 laut Sekundärquellen
- CEN eInvoicing Validation Artefacts – Releases (bisher nur 2017-Fassung) (abgerufen 22.10.2026)