E-Rechnungen an die Steuerberatung übergeben
Direkte Antwort: Übergeben Sie Ihrer Steuerberatung die Originaldateien (XML bzw. ZUGFeRD-PDF), nicht Ausdrucke oder abfotografierte Rechnungen – nur so kann die Kanzlei die Daten maschinell verbuchen und die Vorsteuer aus dem strukturierten Teil ziehen. Dazu eine Übersicht (CSV aus dem Export) und die Prüfberichte. Die Aufbewahrungspflicht bleibt bei Ihnen; die Kanzlei bekommt Kopien. Klären Sie vorab Format, Rhythmus und Übergabeweg (Kanzleiportal, verschlüsselter Austausch – nicht unverschlüsselte E-Mail mit Dutzenden Anhängen).
Übergabepaket je Monat/Quartal
2026-Q3/
Eingang/ je Rechnung: Original (XML/PDF), Prüfbericht, optional lesbare PDF
Ausgang/ je Rechnung: XML, Prüfbericht, lesbare PDF, Versandnachweis
rechnungen-eingang.csv Zusammenfassung (Stapel-Export)
rechnungen-ausgang.csv
kontoauszuege/
hinweise.txt Korrekturen, Stornos, offene Fragen
Das ZIP aus dem Stapel-Export erzeugt die Ordner je Rechnung; die CSV-Dateien liefern die Übersicht.
Was Kanzleien typischerweise wünschen
| Wunsch | Warum | Wie Sie es liefern |
|---|---|---|
| Originale, unverändert | Vorsteuer nur aus dem strukturierten Teil; Prüfungssicherheit | XML/ZUGFeRD aus dem Postfach direkt ablegen |
| Keine Doppelungen | ZUGFeRD-PDF und extrahierte XML sind dieselbe Rechnung | nur das Original liefern, Extrakte kennzeichnen |
| Lesbare Darstellung | schnelle Sichtprüfung | „Lesbares PDF“ als Kopie |
| Prüfberichte | Nachweis der Sorgfalt (BMF) | HTML-Bericht je Rechnung |
| Zuordnung zu Bank | Zahlungsdatum, Skonto | Rechnungsbuch mit Zahlungsspalten |
| Korrekturen nachvollziehbar | Storno/Korrektur mit Bezug | Vorgängerrechnung im Dateinamen oder Hinweis |
Was die Kanzlei nicht ersetzt
Die Kanzlei prüft Buchung und Steuer, nicht die Echtheit jeder Rechnung oder die Bankverbindung – das bleibt Ihre Aufgabe vor der Zahlung (Rechnungsbetrug). Und sie archiviert nicht für Sie: Original und Aufbewahrung sind Ihre Pflicht (Archivierung).
Beispiel
Ein Elektrobetrieb übergibt quartalsweise ein ZIP über das Kanzleiportal. Die Kanzlei importiert die XML-Dateien in ihre Software, nutzt die CSV für den Abgleich mit Bankumsätzen und legt Prüfberichte zu den Belegen. Rückfragen sinken, weil Leistungsbeschreibungen und Steuersätze strukturiert vorliegen.
Häufige Fehler
- PDF-Ausdrucke oder Fotos statt Originaldateien.
- E-Mails mit 60 Anhängen – unsicher, unübersichtlich.
- Dateinamen ohne Rechnungsnummer („scan001.pdf“).
- Originale nach Übergabe löschen – Aufbewahrungspflicht liegt bei Ihnen.
Grenzen
Kanzleien haben eigene Portale und Vorgaben (z. B. Importformate); stimmen Sie das Paket mit Ihrer Kanzlei ab. Keine Steuerberatung.
Passendes Werkzeug: CSV-Export – lokal im Browser, ohne Datei-Upload.
Quellen
- BMF: GoBD (Fassung vom 11.03.2024) – Belegsicherung und Übergabe an Dritte (abgerufen 22.10.2026)
- § 14b UStG – Aufbewahrung beim Unternehmer (abgerufen 22.10.2026)